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Anträge an den Kreistag

Antrag: Folgen für Umwelt und Klima bei Beschlussvorlagen prüfen

Der Kreistag möge beschließen, dass alle Beschlussvorlagen der Verwaltung als Prüfpunkt zukünftig eine Übersicht über die Folgen für Umwelt und Klima und Informationen über die Nachhaltigkeit des jeweiligen Beschlusses enthalten sollen.

Begründung:
Das Bewusstsein für Klimaschutz soll durch den Antrag gestärkt werden, da die Auswirkungen eines Beschlusses im Bereich Umwelt und Klima sofort für alle Kreisrät*innen sichtbar gemacht werden. So soll es den Kreisrät*innen vereinfacht werden, Beschlüsse auch im Hinblick auf Umweltfreundlichkeit zu bewerten und dies dementsprechend in ihr Stimmverhalten mit einfließen zu lassen.

Antwort: Nach Meinung des Landrats is das schon "Erledigt". Außerdem "müsse man immer die Kosten im Auge behalten"!

Anmerkung Klaus John: Meines Erachtens ist gemeint, dass es dem Landrat und der Verwaltung zu viel Arbeit macht, sich an erster Stelle um die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen zu kümmern und dass ihnen das GELD wieder mal vor dem LEBEN der eigenen Kinder und Enkel wichtig ist, sonst würde man sich mehr engagieren!

Antrag: Kriterienkatalog Klimaschutz beim Bauen

Der Landkreis Fürth erstellt im Rahmen des Konzepts zur "Nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Fürth"  einen Kriterienkatalog „Nachhaltiges Bauen“, welcher bei allen Bebauungen auf eigenen Grundstücken und Liegenschaften verbindlich Anwendung findet..  (Dabei sollte auf existierende ähnliche Kriterienkataloge anderer Landkreise und Kommunen zurückgegriffen werden)
Begründung:
Jede Bautätigkeit verursacht Umwelt- und Klimabeeinträchtigungen,  -schäden und entnimmt  dem Boden wertvolle endliche Rohstoffe. Deswegen sollten auch bei Bautätigkeiten des Landkreises ab sofort ökologische Kriterien den Vorrang und die Standards für Null-Energiegebäude  für jegliche zukünftige  Bautätigkeiten des Landratsamtes Gültigkeit haben. 
Weitere Infos: z.B. unter
Bayerisches Klimaschutzgesetz
https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=76/20 Stadt durch klimaangepasstes  Bauen  Aktueller Leitfaden für.....Ideen für die  nachhaltige  Stadt der Zukunft Ziel: jährliche Sanierungsquote von 3 %, um bis 2050 einen energetischen Standard zu erreichen, der einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand ermöglicht.

kommunal.de/bauplanungwww.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/eingriffe/doc/leitfaden_bauen.pdf


https://www.hannover.de/content/download/221621/3497737/file/-kologische-Standards

zukunftskommunen.de/kommunen-projekte/lernstation-oekologisches-bauenwww.uba.de  (Umweltbundesamt), 


Dt. institut für Urbanistik, Kriterienkatalog umweltfreundliches  Bauen,  www.difu.de

Das Klima-Handbuch für Kommunen, library.fes.de/pdf-files/akademie/bayern/16533.pdf

 

Antwort des LRA:
Es gibt bereits einen Kriterienkatalog für die eigenen Bautätigkeiten des Landratsamtes. Erledigt.

Antrag: ökologische Bauleitplanung

Begründung:

Der Mensch hat einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit deutlich zu spüren sind.Die Erwärmung der Erde muss begrenzt werden, die Weltgemeinschaft hat in Paris 2015 dazu einen klaren Zielkorridor definiert. Dieser völkerrechtliche Vertrag muss nun auch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden, denn der "Klimanotstand ist bittere Realität“ wie der neue 25. Klimabericht der UNO Ende März 2019 konstatiert.

Die Mehrheit der Menschen sieht den Klimawandel lt. einer internationalen Studie 2018 (PEW Studie 2018), als größte Bedrohung für die Sicherheit und den globalen Wohlstand an. Der Klimawandel macht auch vor dem Landkreis Fürth nicht halt. Dabei ist die Bautätigkeit ein großer Eingriff in die Natursysteme im Landkreis, mit deutlichem Emissionen, die  mit einfachen Maßnahmen auch deutlich zu reduzieren wären.

Antrag und Beschluß:

1, Der Landkreis Fürth übernimmt auch in der eigenen Bautätigkeit ab sofort eine verstärkte Verantwortung im Rahmen der Bauleitplanung mit dem Ziel, eine menschenwürdige Umwelt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und den CO2-Ausstoß beim Betreib des Gebäudes möglichst auf Null zu senken.

2. Der Landkreis fordert/empfiehlt öffentlich (von) den Bürgermeistern und den Gemeinden im Landkreis eine ökologische Bauleitplanung einzuführen. Als informationelle Grundlage kann eine Veröffentlichung des Dt. Instit. für Urbanistik dienen:. https://difu.de/sites/difu.de/files/bericht_klimaschutz_bauleitplanung_fuer_veroeffentlichung__langfassung_jsp.pdf

https://www.neumuenster.de/fileadmin/neumuenster.de/media/wirtschaft_und_bauen/planen/bauleitplanung/Oekologische_Leitlinie/Oekologische_Leitlinie_NMS.pdf

3. Der Landkreis erstellt ein Energiekonzept bei Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Anhand eines Energiekonzeptes lässt sich ermitteln, welche erneuerbare Energien (Solar, Wind uäm.) und welche Energieerzeugungstechniken (KWK, Wärmepumpe etc.) eingesetzt werden

4. In jeder Planung ist eine solarenergetische Prüfung und Optimierung des solaren Anteils bereits im Plankonzept zu berücksichtigen.

5. Energieeffizienz von Neubauten

Der Energiestandard in der Planung orientiert sich an der jeweils aktuellen höchsten Stufe der Energieeffizienz, was einem Plus-Energiegebäude entspricht, also einem Gebäude, welches mehr Energie produziert, als verbraucht. Der CO2-Ausstoß ist schon bei der Bautätigkeit möglichst gering zu halten und verstärkt Recyclingmaterial von Baustoffen zu nutzen. Zuschüsse sind z.B. bei der KfW-bank zu beantragen.

In den Bebauungsplänen und Verträgen sind außerdem Regelungen aufzunehmen, wie der Vertragspartner des baulichen Vertrages den Nachweis zu erbringen hat, dass die Vereinbarungen zum Energiestandard auch tatsächlich eingehalten werden.

Außerdem sind in den Verträgen Regelungen zu gravierenden Vertragsstrafen für den Fall der Nichteinhaltung der im Vertrag vereinbarten Energiestandards, bzw. der Nichtführung des Nachweises vorzusehen.

6. Um einen ökologischen Ausgleich der zugebauten Fläche am Gebäude zu erreichen, ist eine Kombination mit einer Dachbegrünung vorzusehen. Module, die das nötige Sonnenlicht auf die Pflanzen durchlassen, sind seit langem auf dem Markt.

7. Begrünung Stellplatzanlagen

Für größere Stellplatzanlagen (mehr als 10 Stellplätze) soll regelmäßig eine Begrünung mit großkronigen Laubbäumen festgesetzt werden.

Standard sind ein Baum je fünf Stellplätze. Dieser soll zu Gunsten der Bäume und Sauerstoffproduktion auf 1 Baum je 4 Stellplätze, bei Neubauten (z.B. Schule)

Beim Anbau des Landratsamtes sind keine Bäume zu entfernen, sondern weitere 20 Laubbäume anzupflanzen.

Grundsätzlich soll bei einer angenommenen erreichbaren Durchwurzelungstiefe von 1,50 m der potentiell durchwurzelbare Raum mindestens 9 m³ betragen. Pflanzflächen mit rundem oder quadratischem Zuschnitt sind solchen vorzuziehen, die lediglich einen schmalen, lang gestreckten Wurzelraum zulassen.